Mit der Änderung des Baubewilligungsdekrets per 1. März 2022 ist die Einsichtnahme in die Unterlagen eines Bauvorhabens sowohl vor Ort in der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch vorgeschrieben. Während der 30-tägigen öffentlichen Auflage können die Unterlagen in eBau eingesehen werden.
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Aktuelles und Publikationen
Publikationen
Grüncontainer; Unterhalt und Jahresmarke 2024
Mitteilung vom
15. Januar 2024
Öffentliche Auflage von Baugesuchen
Mitteilung vom
11. Juli 2023